Die Landtagswahl am 1. September 2024

Gemäß Artikel 43 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt. § 16 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes bestimmt, dass der Wahltag frühestens 58, spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode liegen muss. Die Konstituierung des 7. Sächsischen Landtages fand am 1. Oktober 2019 statt. Da der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SächsWahlG], kommen dafür die Sonntage zwischen dem 4. August 2024 und dem 29. September 2024 infrage.

Die Sächsische Staatsregierung hat sich Ende Juni auf den 1. September 2024 als Wahltermin geeinigt. Der Termin wurde am 28. Juni 2023 vom Sächsischen Landtag bestätigt


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