Aus Gegendert

Das sächsische Kultusministerium hat ein Verbot für Genderformen wie Gendersternchen oder Binnen-I in schriftlicher Kommunikation erlassen. Dies betrifft die Verwaltung, das Schulamt sowie Vereine, Stiftungen und Verbände, die gemeinsam mit dem Kultusministerium nach außen auftreten. Die Regelung basiert auf dem Rat für deutsche Rechtschreibung, der darauf hinweist, dass die geschriebene Sprache barrierefrei sein soll, um Leserinnen und Lesern mit Schwierigkeiten beim Lesen oder Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache zu berücksichtigen.

Der Sächsische Lehrerverband begrüßt das Verbot, da es für Klarheit sorgt und die Lehrkräfte, Eltern und Schüler wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Der Landesschülerrat sieht das Verbot jedoch kritisch und betont, dass Sprache im Wandel ist und es wichtig ist, alle Personen einzubeziehen.

Einige Institutionen, die mit Schulen zusammenarbeiten, wie der Dresdner Verein „anders handeln e.V.“, könnten durch den Erlass vor Herausforderungen gestellt werden. Der Verein verfolgt Bildungsziele zur Inklusion und sieht sich durch das Verbot gezwungen, Vereinbarungen mit Förderern zu brechen.

Das Kultusministerium erklärt, dass der Erlass für neu abgeschlossene Verträge gilt und bestehende Projektkooperationen individuell geprüft werden. Bereits produzierte Druckerzeugnisse müssen nicht geändert werden, und Vereine, die nicht unter dem Logo des Kultusministeriums auftreten, haben sprachliche Gestaltungsfreiheit.


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