Antrag auf beschleunigte Verfahren

Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen weniger Anträge auf beschleunigte Verfahren gestellt als 2021. Die Staatsanwaltschaften beantragten dies für 424 Beschuldigte, während es im Vorjahr 539 waren. Insgesamt wurden seit einer Aufforderung zur verstärkten Nutzung dieser Möglichkeit zur Verfolgung einfacher Straftaten im Jahr 2018 2706 Anträge gestellt, aber ihre Zahl ist rückläufig.

Generalstaatsanwalt Martin Uebele bezeichnete das beschleunigte Verfahren als „wichtigen Baustein“ für eine effektive Verfolgung von Straftaten. Dabei kann die Anklage mündlich erhoben werden, der Betroffene wird innerhalb von 24 Stunden geladen und vor einem Strafrichter oder Schöffengericht verhandelt, sofern klare Beweise vorliegen.

Die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens wurde zuvor kaum genutzt, bis Uebele die Staatsanwaltschaften 2018 anwies, sie verstärkt einzusetzen. Delikte mit geringem oder mittlerem Schuldgehalt kommen grundsätzlich dafür in Betracht, von Ladendiebstahl bis Drogenhandel.

Die meisten beschleunigten Verfahren fanden an den Amtsgerichten Zwickau, Dresden und Leipzig statt.


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